Zwischen Beleg und Ball – Das geordnete Chaos meines Lebens als Schäferhündin im Büro von best-va
- Beate Straßegger
- 12. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 10. Sept.

Hallo und herzlich willkommen in unserem Büroalltag in Leitersdorf!
Hier meldet sich Fiby, die Schäferhündin von best-va, zu Wort. Sie erzählt humorvoll und mit einem Augenzwinkern, wie das Leben mit einer selbstständigen Buchhalterin so läuft – und warum sie manchmal mehr Belege bewacht als Knochen. Tauche ein in die spannende Welt der Zahlen, Belege und Leberwurst!
Morgens in Leitersdorf: Erst der Kaffee, dann die Konten
Während andere Hunde Eichhörnchen jagen, sitz ich schon im Büro. Beate startet mit Kaffee und dem Satz: „Na schau ma mal, was uns heut erwartet.“ Meistens sind’s Belege, manchmal auch Kund/innen mit Blicken wie vor einer Mathe-Schularbeit. Ich pass auf, dass sie beim Öffnen der E-Mails nicht aus Versehen auf „Alle antworten“ klickt – das wäre der Steuerstress-Modus.
Wissensbellen zwischendurch
Wusstest du, dass man in Österreich bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für Unternehmer/innen bis € 700.000 Jahresumsatz nur die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen muss – kein großes Tamtam mit Bilanz? Für alle, die in zwei Jahren in Folge drüber sind oder in einem Jahr über 1 Mio. heißt’s doppelte Buchführung. Und doppelt so viele Leckerlis für mich, weil mehr Arbeit!
Wenn Belege fliegen, steh ich stramm
Manche Kund/innen bringen ihre Zettel in ordentlichen Ordnern. Andere kommen mit einem leicht duftenden Karton, auf dem „2023 (glaub ich)“ steht. Ich weiß dann: Gleich kracht’s im Karton. Und ich steh Wache. Nicht weil ich so ordentlich bin – sondern weil ich mal einen halben Lieferschein gefressen habe. (War eh nur der Durchschlag.)
Buchhaltung & Bürohund: Leider keine steuerliche Liebesgeschichte
Beate wollte mein Futter als „Betriebsausgabe“ ansetzen – ich sei fixer Bestandteil des Teams. Leider Fehlanzeige. Das Finanzamt sieht das anders: Bürohund zählt nicht als abnutzbares Wirtschaftsgut. Klingt hart, aber ich hab’s mit einem extra großen Kauknochen überwunden.
Wissensbellen #2
Diensthunde können in Österreich nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie nachweislich beruflich notwendig sind – wie Blindenführhunde oder Wachhunde. Bürohunde mit Schmusepflicht? Leider steuerfrei fürs Herz.
Fazit
Das Leben mit Beate im Büro ist wie ein ordentlich geführter Buchungssatz: strukturiert, verlässlich und mit Humor. Ich kenne zwar keinen § 164 BAO – aber wenn Beate dabei seufzt, bring ich ihr den Ball. Das hilft (fast) immer.
Wenn du mal in Leitersdorf bist und jemand an der Tür bellt – keine Sorge. Das bin ich, Fiby. Ich kontrollier nur, ob du deine Belege dabeihast. Oder ein Leckerli.
Mit einem lauten Wuff und herzlichen Grüßen, Fiby – geprüfte Belegschnüfflerin und Leberwurstliebhaberin