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„Wuff, ich bin’s: Fiby! Und ich erklär euch die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung“

  • Autorenbild: Beate Straßegger
    Beate Straßegger
  • 13. Juli
  • 3 Min. Lesezeit

Ein Steuerblog – aus Sicht einer deutschen Schäferhündin im österreichischen Büroalltag



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Mein Name ist Fiby, ich bin eine deutsche Schäferhündin – geboren zur Ordnung, diszipliniert wie ein Finanzbeamter, und offiziell die vierbeinige Assistentin meines Frauchens, der Inhaberin von best-va. Die ist nämlich öffentlich bestellte Buchhalterin in Österreich.


Ich darf zwar keine Klienten beraten (wegen Pfoten und so), aber ich höre bei jedem Gespräch genau zu. Und heute erkläre ich euch, wie das mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) bei uns in Österreich funktioniert.


Keine Angst – ich belle nicht mit Fachbegriffen um mich. Ich erklär’s so, dass sogar ein Chihuahua es versteht.


Was ist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?


Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist quasi das Hundeleben unter den Steuerformen: einfach, direkt und ohne unnötige Umwege. Ihr schreibt auf, was ihr einnehmt. Dann schreibt ihr auf, was ihr ausgebt. Und wenn ihr’s richtig gemacht habt, wisst ihr am Ende des Jahres: Habe ich einen Gewinn gemacht oder nicht?

Im Gegensatz zur doppelten Buchführung braucht ihr keine komplizierten Kontenrahmen, keine Bilanz, keine Gewinn- und Verlustrechnung. Nur:

  • Einnahmen

  • Ausgaben

  • Und einen guten Überblick (oder eben einen guten Buchhalter – wie mein Frauchen).

  • Jaaa, ein paar Kleinigkeiten wie das Anlagenbuch benötigt ihr auch noch, wenn ihr hier weitere Fragen hat, für ein paar Schmeckies beantworte ich sie euch jederzeit.


🐾 Wer muss (oder darf) eine EAR machen?

Nicht jeder muss gleich den großen Knochen ausgraben. Die EAR ist für kleinere Unternehmer gedacht – oder solche, die steuerlich nicht bilanzierungspflichtig sind. Genauer gesagt:

  • Einzelunternehmer:innen

  • Personengesellschaften, solange sie bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten


Und was sind diese Schwellenwerte? Laut § 125 BAO bzw. § 189 UGB (ja, auch ich kann Paragrafen zitieren, beeindruckend, oder?) gilt: Wer nicht mehr als 700.000 Euro Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren erzielt, muss nicht bilanzieren – und darf stattdessen die einfache EAR verwenden.

Wenn ihr drüberkommt, dann heißt’s irgendwann: Bilanzierungspflicht. (Oder wie ich sage: „Da wird’s dann richtig trocken im Napf.“)


🧾 Wie funktioniert die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?


Ganz nach dem Motto: Was reinkommt minus was rausgeht = Gewinn oder Verlust.

Das Zauberwort heißt: Zufluss-Abfluss-Prinzip. Geld zählt erst dann, wenn es tatsächlich geflossen ist – nicht, wenn ihr die Rechnung geschrieben habt. Also:

  • Ihr stellt am 20.12. eine Rechnung, aber das Geld kommt erst am 10.01.? Dann zählt’s ins nächste Jahr.

  • Ihr kauft einen neuen Laptop am 28.12., bezahlt aber erst am 05.01.? Ebenfalls nächstes Jahr.

(So wie ich mein Leckerli erst dann habe, wenn’s auf dem Boden landet. Vorher ist’s nur ein Versprechen.)

🐶 Was darf ich absetzen?

Na ja, ich selbst darf leider gar nichts absetzen – außer vielleicht meine Steuerlaune. Aber Herrchen sagt immer:

„Was betrieblich veranlasst ist, kann abgesetzt werden.“

Also zum Beispiel:

  • Büromiete

  • Arbeitsmittel (Laptop, Software, Hundedecke fürs Büro 😇)

  • Telefon, Internet, Strom

  • Fahrtkosten (wenn ihr brav Fahrtenbuch führt – ich beiße euch, wenn ihr schummelt!)


📑 Muss ich das selbst machen?

Na ja… Ihr könnt es selbst machen. Aber glaubt mir, ich hab schon viele Menschen in der Telefonhotline des Finanzamts heulen hören. Wenn euch Begriffe wie Anlageverzeichnis, Privateinlagen, ordnungsgemäße Belege  oder Kleinunternehmerregelung Kopfschmerzen machen, dann: Holt euch Unterstützung. Am besten von einem Profi – wie Beate.

Die hat nämlich nicht nur Ahnung, sondern auch Geduld. Und glaubt mir – wer mit mir im Büro auskommt, ist nervlich stabil.


🦮 Fazit von Fiby

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist das perfekte Werkzeug für alle, die ihre Finanzen einfach und übersichtlich erfassen wollen. Ihr braucht keine Angst davor zu haben – nur ein bisschen Ordnung, Belege, und vielleicht einen geduldigen Buchhalter (oder Schäferhund).

Und jetzt entschuldigt mich bitte – mein Frauerl geht gerade in die Küche, und ich muss sicherstellen, dass er nichts ohne mich isst. Steuerlich nicht relevant, aber moralisch höchst problematisch.

Wuff & bis bald!Eure Fiby,staatlich nicht geprüfte, aber sehr gewissenhafte Bürohündin


PS: Wenn ihr euch um diesen Kram nicht selber kümmern wollt, oder Fragen habt... Meldet euch jederzeit bei mir, für ein paar Schmeckies helfe ich euch gerne weiter, oder Beate ;)

 
 
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