Wuff! Ordnung muss sein.
- Beate Straßegger
- 24. Feb.
- 2 Min. Lesezeit

Die GOB in der EDV erklärt von Fiby 🐾
(offizielle Markenvertreterin von best-va, inoffiziell: Chefin vom Büro)
Hallo! Ich bin Fiby, deutsche Schäferhündin, Wächterin des Büros, Krümel-Inspektorin und ganz wichtig...frech.
Während Beate Zahlen ordnet, ordne ich Gedanken. Und heute belle ich euch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung (GOB) im EDV-Recht Österreich auseinander. Keine Angst: Ich beiße nicht. Ich erkläre. 🐕
Warum GOB überhaupt?
Stellt euch einen Napf vor. Wenn da mal Trockenfutter, mal Socken und mal Steuerbelege drin liegen, Chaos. Die GOB sorgen dafür, dass eure Buchhaltung klar, nachvollziehbar und gesetzeskonform ist. In Österreich gelten sie sinngemäß aus dem UGB, der BAO und den steuerlichen Richtlinien und natürlich auch in der EDV.
Randbemerkung von Fiby: Wenn ich meine Knochen vergrabe, finde ich sie wieder. Genauso sollte es mit deiner Buchhaltung und dem Finanzamt sein.
Ordnung und Nachvollziehbarkeit
Alles muss klar und übersichtlich sein. Belege vollständig erfassen, Geschäftsfälle chronologisch buchen, keine wilden Sprünge und keine Lücken.
EDV heißt: Digitale Belege müssen leicht auffindbar und verständlich sein, auch für fremde Dritte wie Prüfer:innen.
Fiby meint: Wenn ich den Ball finde, findet ihn jeder. Wenn nicht, hast du schlecht geworfen.
Vollständigkeit und Richtigkeit
Was passiert ist, muss in der Buchhaltung sein. Und zwar richtig. Kein Weglassen von Einnahmen, keine Fantasie-Ausgaben, Zahlen müssen stimmen.
EDV-Twist: Automatisierte Buchungen sind erlaubt, aber ihr tragt die Verantwortung. Der Computer ist kein Sündenbock. 💻
Fiby flüstert: Ich hab den Kuchen nicht gefressen… außer man findet Krümel in meinem Bart.
Zeitgerechte Buchung
Nicht heute schnüffeln und nächstes Jahr buchen. Laufende Erfassung, keine monatelangen Rückstände.
In der EDV müssen Zeitstempel, Buchungsdatum und Belegdatum zusammenpassen.
Fiby sagt: Wenn ich jetzt raus muss, dann jetzt. Nicht im nächsten Quartal.
Unveränderbarkeit
Einmal gebucht heißt kein heimlich herumschnüffeln mehr .Keine nachträglichen Änderungen ohne Protokoll, Korrekturen nur mit Storno oder Zusatzbuchung.
EDV ist hier streng: Das System muss Änderungen dokumentieren, Stichwort Audit-Trail.
Fiby knurrt: Wer meinen Napf umstellt, wird beobachtet.
Belegprinzip
Keine Buchung ohne Beleg. Ende. Rechnung, Kassabon oder digitaler Beleg, es ist alles erlaubt.
Wichtig in Österreich: Digitale Belege müssen lesbar, vollständig und unveränderbar archiviert werden.
Fiby schnüffelt: Ohne Beweis kein Knochen.
Datensicherheit und Aufbewahrung
Buchhaltung ist kein Wegwerfspielzeug. Aufbewahrungspflicht grundsätzlich sieben Jahre, Schutz vor Verlust, Manipulation und Datencrash.
EDV heißt: Backups, Zugriffsbeschränkungen und ein sicheres Archiv.
Fiby warnt: Wenn der Laptop stirbt und kein Backup da ist, belle ich und du bezahlst.
Fazit von Fiby
Die GOB in der EDV sind wie gute Erziehung: konsequent, transparent und manchmal nervig, aber sie halten alles zusammen. Mit einer ordentlichen digitalen Buchhaltung seid ihr auf der sicheren Seite. Gegenüber dem Finanzamt, Prüfer:innen und euch selbst.
Und wenn ihr unsicher seid: Beate hilft. Ich passe auf. 🐾
Wuff, bis zum nächsten Mal.



